Sind Sie nicht mit der Berechnung Ihres Urlaubsgeldes einverstanden?
Dann können Sie Berufung einlegen:
Wie lange ist das möglich ?
- Ab dem 31. Dezember des Arbeitsjahres, auf das das Urlaubsgeld berechnet wird, können Sie während 3 Jahren Berufung einlegen.
- Sie sind zum Beispiel nicht einverstanden mit der Berechnung Ihres Urlaubsgeldes
2022, das auf Ihre Arbeitstage oder gleichgestellte Tage vom Jahr 2021 berechnet wurde.
Ab dem 31/12/2021 können Sie während 3 Jahren Berufung einlegen, also bis zum 31/12/2024. - Sie wünschen diese Frist verlängern? Teilen Sie per Einschreibebrief mit, dass Sie nicht einverstanden sind.
Die Frist wird mit einer neuen Periode von 3 Jahren ab dem Empfang Ihres Briefes verlängert.
Wie können Sie Berufung einlegen ?
- Sie müssen dem Arbeitsgericht Ihres Wohnortes einen Bittschreiben schicken.
In der Tabelle hierunten finden Sie die Anschriften der Arbeitsgerichte, für jeden Bezirk. - Sie können Ihren Bittschreiben bei der Kanzlei des Arbeitsgerichts Ihres Wohnortes erheben. Sie können ihn auch per Einschreibebrief dem Arbeitsgericht zukommen lassen.
Wieviel kostet eine Berufung ?
Das LJU muss die Gerichtskosten dafür bezahlen, außer wenn Sie eine Klage ohne Verantwortung erheben oder wenn Ihre Klage dem LJU schaden kann.
Müssen Sie bei der Sitzung anwesend sein ?
Sie können sich selbst anmelden.
Sie dürfen sich auch vertreten lassen von:
- Ihrem Ehemann / Ihrer Ehefrau oder einem Mitglied Ihrer Familie (In diesem Fall muss der Richter damit einverstanden sein);
- von Ihrem Rechtsanwalt oder Gewerkschaftsvertreter (In diesem Fall müssen Sie ihm eine geschriebene Vollmacht erteilen).
Liste der Arbeitsgerichte
Sie finden die Liste der Arbeitsgerichte in der folgenden PDF-Datei : Annexe tribunaux DE 2017 (197.08 KB) "pdf"